Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von PflegePol
Pfarrer-Groß-Str. 9
84166 Adlkofen
Stan 01.06.2013

Folgende AGB gelten beiderseits als anerkannt:
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung


Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


§ 2 Angebot und Leistungen

Pflegepol bietet Leistungen zur Vermittlung in fremden Namen und für fremde Rechnung an. Andere Leistungen als Vermittlungsleistungen bietet die Agentur nicht an. Gegenstand der Vermittlung ist ein Vertrag über häusliche Betreuungsleistungen mit einem polnischen Unternehmen, das angestellte Pflegekräfte unter Vertrag hat.

Das Angebot von Pflegepol einschließlich offerierter Dienstleistungen erfolgt unentgeltlich. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt Pflegepol während 7 Arbeitstagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages.

Sind mit späteren Leistungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für Pflegepol verbunden, trägt diese der Kunde gemäß den damals gültigen Ansätzen von Pflegepol.


§ 3 Vergütung

Die im Angebot genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von uns im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen können wir eine zusätzliche Vergütung verlangen. Rechnungen von Pflegepol für Dienstleistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind mit Zugang der Rechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, zu bezahlen. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und Pflegepol hat, auch im Namen der polnischen Leistungserbringerfirma, Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.


§ 4 Umbuchung, Stornierung und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Die Beauftragung einer Pflegekraft durch den Kunden gilt mit dem Zustandekommen des Vertrages als verbindlich. Bei Umbuchung eines bestätigten Termins ist eine Gebühr für Extrakosten, die deswegen entstehen, z.B. erneute Reisekosten, fällig.

Wird nach dem Zustandekommen des Vertrages auf eine Pflegekraft ganz verzichtet, so ist in diesem Falle eine Rückerstattung des geleisteten Betrages nicht mehr möglich bzw. wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

Der Vermittlungsvertrag wird für 1 Jahr geschlossen. Er verlängert sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Kunde oder Pflegepol den Vertrag kündigen. Dieser Vertrag endet entweder nach einem Jahr durch Kündigung oder durch den Tod des Auftraggebers oder der zu pflegenden Person. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, mündliche Äußerungen sind unwirksam. Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf.


§ 5 Haftung

Der Dienstleistungsvertrag der polnischen Firma ist im Falle eines Abschlusses ein komplett eigenständiger Vertrag. Pflegepol ist aus Vorgängen hieraus oder auch durch die Betreuungskraft während der Vertragsausübung verursachte Schäden nicht haftbar, eine Haftung hierzu regelt der gesonderte Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Agentur.

Pflegepol ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt keine Haftungen aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Betreuungsdienst. Leistungsstörungen aus dem vermittelten Dienstleistungsvertrag sind von Pflegepol nicht zu vertreten.


§ 6 Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine schriftliche Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Pflegepol. Die zwischenzeitlich entstandenen Kosten sind laut § 4 vom Kunden zu tragen.


§ 7 Gerichtsstandt

Als Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschließlich der Sitz der Vermittlungsagentur anzusehen, dies gilt als vereinbart.