Transparente Kosten

Die Höhe der monatlichen Betreuungskosten ist von vielen Faktoren abhängig. Die Wichtigsten von ihnen sind:

  • der individuelle Betreuungsbedarf
  • berufliche Qualifikationen der Betreuungskräfte
  • entsprechende Sprachkenntnisse (von wenig und befriedigendes bis gutes Deutsch)

Den Überblick behalten

Die monatlichen Kosten beginnen bei 2000€ brutto bei Grundkenntnissen der deutsche Sprache und je nach polnischem Anbieter, Dienstleister und Anforderungsprofil. Pflegepol bietet Ihnen bereits ab 67€ täglich eine Betreuungskraft mit befriedigenden, kommunikativen Deutschkenntnissen. Darin enthalten sind alle Abzüge, wie Lohnsteuer, Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Unfallversicherung etc.), alle Agentur- & Bürokosten. Zuzüglich freier Kost und Loge sowie Fahrgeld. Für die An- & Abreise der Betreuungskräfte werden Kosten in Höhe von etwa 150€ alle 6-8 Wochen fällig.

Sie leisten:
  • keine Vorauszahlungen
  • keine Jahresgebühren
  • keine versteckten zusätzlichen Kosten
  • Sie zahlen exakt den Betrag, der im Vertrag festgehalten ist.

    Unsere Information und Beratungstätigkeit ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Unsere Vergütung ist in den monatlichen Kosten enthalten. Es fallen daher für Sie keine Vermittlungsgebühren an.

    Zur individuellen Kostenermittlung steht Ihnen unser unverbindlicher Fragebogen zu Verfügung, den Sie als pdf-Datei auf unserer Homepage finden.

    Für jede Leistung erhalten Sie eine Rechnung, alle Preise sind inkl. Mwst.

Weitere wichtige Informationen

Wer ab 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird nach dem neuen Prüfverfahren NBA persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer Prüforganisationen anhand eines Fragenkataloges, wie selbstständig ein Antragsteller noch ist.

Leistungen bei Pflegegraden ab 2017

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege
* als Geldbetrag, der für die Erstattungsleistungen zur Verfügung steht.
5 901 € 1995 € 1995 € 2005 €
4 728 € 1612 € 1612 € 1775 €
3 545 € 1298 € 1298 € 1262 €
2 316 € 689 € 689 € 770 €
1 125 €* 0 € 0 € 125 €
Ambulant (Teil-)stationär
Für eine Person mit Pflegegrad 2 und eine Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen ergibt sich folgende Berechnung:

Rechenbeispiel
Betreuungskosten monatlich 2000 €
Pflegegeld - 316 €
Verhinderungspflegegeld - 134 €
Anspruch aus Kurzzeitpflege - 67,16 €
Steuervorteil - 333,33 €
Gesamtkosten monatlich 1149,50 €
Für eine Person mit Pflegegrad 4 und eine Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen ergibt sich folgende Berechnung:

Rechenbeispiel
Betreuungskosten monatlich 2400 €
Pflegegeld - 728 €
Verhinderungspflegegeld - 134 €
Anspruch aus Kurzzeitpflege - 67,16 €
Steuervorteil - 333,33 €
Gesamtkosten monatlich 1137,50 €

Ist auch der ambulante Dienst tätig, können Sie die Leistungen anteilig kombinieren. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich den Bezug von Pflegegeld mit Sachleistungen (Kosten von ambulanten Diensten) zu kombinieren. Das heißt, Sie können das Pflegegeld und die ambulanten Pflegeleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen, z.B. 50% Pflegegeld + 50% Sachleistungen.

Im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung können Sie einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse (,der Pflegekasse, Ihrem Arzt) und Ihrem Steuerberater, welche Leistungen und Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können sowie welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege zu beachten sind. Zusätzlich dazu kann in Bayern das Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 beantragt werden.

Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Steuerberater, welche Leistungen und Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können.